vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH: Bescheidaufhebung (§ 299 BAO) nach Gesetzesaufhebung durch VfGH

SteuerrechtRdW 2012/602RdW 2012, 562 Heft 9 v. 17.9.2012

Spricht der VfGH in einem aufhebenden Erk aus, dass ein Gesetz nicht mehr anzuwenden ist, so können anschließend auch die bereits rechtskräftigen Abgabenbescheide gem § 299 BAO aufgehoben werden, obwohl sie im Zeitpunkt ihrer Erlassung (noch) rechtskonform waren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte