Der Berufsmusiker kann für die wertvolle historische Violine AfA geltend machen. Die Nutzungsdauer beträgt 100 Jahre.
Ein Berufsmusiker machte bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit die AfA einer wertvollen Violine aus dem 18. Jahrhundert, die er im Jahr 1989 sehr teuer eingekauft hatte, geltend. Er legte eine Nutzungsdauer von 35 Jahren zugrunde.