Die Fachabteilung VI/6 für Einkommen- und Körperschaftsteuer des BMF führte anlässlich der Einführung der neuen Grundstücksbesteuerung mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 Diskussionsrunden mit Vertretern der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, der Österreichischen Rechtsanwaltskammer sowie der Österreichischen Notariatskammer. Ziel dieser Gespräche war die Klärung von Zweifelsfragen, die im Vorfeld durch die Vertreter der jeweiligen an den Gesprächen teilnehmenden Organisationen an die Fachabteilung herangetragen wurden. Die Ergebnisse der Diskussionsrunden wurden in einem von der Fachabteilung erstellten Abschlussprotokoll festgehalten. Auf dieses Abschlussprotokoll aufbauend wurde eine BMF-Info erstellt,1 die die bedeutendsten Diskussionspunkte wiedergibt und auch darüber hinausgehende Fragestellungen im Zusammenhang mit der Grundstücksbesteuerung in Frage und Antwort behandelt.