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Kfz-Vermietung: Entgeltanspruch von Bürokaufmann-Lehrlingen

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2012/583RdW 2012, 532 Heft 9 v. 17.9.2012

BAG § 17 Abs 2

1. Lehrlinge, die eine Lehre im Lehrberuf Bürokaufmann/Bürokauffrau in Unternehmen absolvieren, die das Gewerbe der Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers (Kraftfahrzeugvermietung) betreiben, haben Anspruch auf eine Lehrlingsentschädigung zumindest gemäß dem Bundeskollektivvertrag für Angestellte im Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw.

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