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Schadenersatzklage: Auslandszustellung an Vorstandsvorsitzende

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/578RdW 2012, 529 Heft 9 v. 17.9.2012

EuZVO: Art 7 Abs 1, Art 8

ZustG § 13 Abs 3

Unabhängig von den Sprachkenntnissen der Vorstandsvorsitzenden einer außerhalb der EU gelegenen Gesellschaft und unabhängig von der Amtssprache in diesem Sitzstaat ist - bei gegebener inländischer Gerichtsbarkeit - die Zustellung einer in Österreich erhobenen Schadenersatzklage gegen diese Gesellschaft an deren im EU-Ausland wohnhafte (vertretungsbefugte) Vorstandsvorsitzende in der Sprache ihres Wohnsitzstaates zulässig.

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