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Nichtige Bierbezugsverträge - Kondiktion und Verjährung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/553RdW 2012, 517 Heft 9 v. 17.9.2012

ABGB § 877, § 1174, § 1478

EG: Art 81

Ist das zwischen einer Brauerei und einem Gastwirt abgeschlossene Lieferungsübereinkommen (Alleinbezugspflicht) wegen Verstoßes gegen Art 81 EG (nunmehr Art 101 AEUV) zur Gänze nichtig, sind die bereits empfangenen Leistungen grundsätzlich allseitig zurückzustellen (§ 877 ABGB). Der Rückstellungsanspruch der Brauerei ist aber in zweifacher Hinsicht eingeschränkt:

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