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Unternehmerkredit - Zulässigkeit einer Zinsanpassungsklausel, 30/360-Methode

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/551RdW 2012, 516 Heft 9 v. 17.9.2012

ABGB §§ 879, 914, 988, 1056, 1431, 1480

UGB § 346

Eine Zinsanpassungsklausel, die den Kreditgeber berechtigt, die vereinbarten Konditionen entsprechend den Geld-, Kredit- oder Kapitalmarktverhältnissen zu ändern, kann bei Unternehmerkrediten wirksam vereinbart werden, sofern sie in beide Richtungen offen ist, also nicht nur Erhöhungen, sondern auch Senkungen zulässt. Der Kreditgeber darf sein Gestaltungsrecht nur nach billigem Ermessen ausüben. Das vom Kreditnehmer angerufene Gericht hat die erfolgte Entgeltanpassung zu korrigieren, soweit dadurch vertraglich gesetzte Grenzen überschritten werden oder das Ergebnis offenbar unbillig ist.

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