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Hotel- und Gastgewerbe: steuerliche Behandlung der Saisonverlängerung

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtRdW 2012/545RdW 2012, 502 Heft 9 v. 17.9.2012

Im Falle der Beendigung von Saisonarbeitsverhältnissen im Hotel- und Gastgewerbe ist bei Abrechnung der Urlaubsansprüche einem aktuellen Erkenntnis des VwGH folgend zu unterscheiden, welcher Anteil gemäß dem Zusatzkollektivvertrag für Saisonbetriebe im Hotel- und Gastgewerbe der arbeitsrechtlichen Verlängerung des Arbeitsverhältnisses dient und welcher Anteil als Urlaubsersatzleistung abzugelten ist. Auf die Verlängerungszeit entfallende Beträge stellen nämlich keine nach § 67 Abs 8 lit d EStG zu versteuernde Urlaubsersatzleistung dar, sondern eine Fortzahlung des Grundlohns während des in natura zu verbrauchenden Urlaubs. VwGH 28. 6. 2012, 2009/15/0027.

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