vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH: 10%-Hürde beim Vorsteuerabzug für Gebäude ist unzulässig

SteuerrechtRdW 2012/531RdW 2012, 496 Heft 8 v. 16.8.2012

Bei gemischt (teilweise für private Wohnzwecke des Unternehmers) genutzten Gebäuden steht der Vorsteuerabzug anteilig zu (hier: Rechtslage 2004 bis 2010). Es kommt darauf an, welche räumlichen Bereiche überwiegend privat genutzt werden und welche unternehmerisch. Keine Anwendung auf solche Gebäude findet die 10%-Grenze des § 12 Abs 2 Z 1 lit b UStG idF AbgÄG 2004: Der unternehmerische Raum vermittelt daher sogar dann anteiligen Vorsteuerabzug, wenn er kleiner ist als 10 % der Nutzfläche des Gebäudes.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte