Erste Rsp zur Frage des "Deckungskonkurses" bei einem Verdienstentgangsbegehren nur für die Vergangenheit
VersVG §§ 155, 156
Ist der Versicherungsnehmer einem Dritten zur Gewährung einer Rente verpflichtet und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme, kann er gem § 155 Abs 1 VersVG nur den verhältnismäßigen Teil der Rente verlangen; sind mehrere Dritte vorhanden, deren Forderungen die Versicherungssumme übersteigen, hat der Versicherer nach § 156 Abs 3 VersVG die Forderungen nach dem Verhältnis ihrer Beträge zu berichtigen. Diese Kürzungsregelungen sind nicht nur dann anzuwenden, wenn neben kapitalisiertem Verdienstentgang für die Vergangenheit jeweils eine Verdienstentgangsrente für die Zukunft begehrt wird, sondern auch, wenn nur ein kapitalisiertes Verdienstentgangsbegehren ausschließlich für die Vergangenheit geltend gemacht wird.