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UWG: diätetische Lebensmittel für medizinische Zwecke - Beweislast

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/500RdW 2012, 473 Heft 8 v. 16.8.2012

Erste Rsp

UWG § 1 Abs 5

Ein Pharmaunternehmen, das seine Produkte als diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke iSd DLM-VO vermarktet und in Verkehr bringt, hat - abweichend von der Regelbeweislastverteilung - als Bekl im Streitfall unter Beweis zu stellen, dass die Produkte den Wirksamkeitserfordernissen der DLM-VO genügen. Dies ist nämlich für das beklagte Pharmaunternehmen ungleich leichter als für die kl Pharmaunternehmen, musste es sich ja schon vor deren erstmaligem Inverkehrbringen entsprechende allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten (vgl § 3 Abs 1 DLM-VO) besorgt haben, um rechtskonform zu handeln.

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