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Rücktrittsrecht nach KMG beim Erwerb von Secondhand-Polizzen

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/497RdW 2012, 471 Heft 8 v. 16.8.2012

Erste Rsp zum Rücktrittsrecht beim Erwerb von Secondhand-Versicherungspolizzen

KMG: § 1 Abs 1 Z 1 und Z 3, § 2 Abs 1, § 5 Abs 1

1. Prospektpflicht besteht bei einem "öffentlichen Angebot" von Wertpapieren oder (bloßen) Veranlagungen. Eine Veranlagung iSd § 1 Abs 1 Z 3 KMG setzt eine gesellschafts- oder schuldrechtlich organisierte Risikogemeinschaft voraus, wobei es keinen Unterschied macht, ob diese rechtlich (etwa durch Beteiligung an einer Gesellschaft) oder bloß wirtschaftlich ausgeprägt ist.

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