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Interessante Veröffentlichungen im BGBl

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2012/471RdW 2012, 445 Heft 8 v. 16.8.2012

Am 1. 8. 2012 tritt die Mitteilungsverordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (MitV; BGBl II 2012/239) in Kraft. Die V regelt die Anforderungen an den Detaillierungsgrad, den Inhalt und die Form der Mitteilung, die der Telekomanbieter dem Kunden im Fall einer bevorstehenden einseitigen, nicht ausschließlich begünstigenden AGB-Änderung nach § 25 Abs 3 TKG zu machen hat.

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