Mit dem Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetz 2005 wurden im Rahmen eines Gesamtpakets Umsätze von Geldspielautomaten in konzessionierten Spielbanken rückwirkend ab 1999 umsatzsteuerpflichtig gemacht, damit die Besteuerung von Geldspielautomaten außerhalb solcher Spielbanken unionsrechtlich zulässig wurde. Durch diese rückwirkende Änderung werden die Betreiber von Geldspielautomaten außerhalb von Spielbanken nicht in schutzwürdigem Vertrauen verletzt.