Es steht dem Anspruch auf Investitionszuwachsprämie nach § 108e EStG nicht entgegen, wenn das Wirtschaftsgut bloß wegen des Eintrittes von Unwägbarkeiten schon vor Abschreibung der halben Anschaffungskosten aus dem Betrieb ausgeschieden ist.
Die im Agrarbereich tätige GmbH kaufte im September 2003 einen Mähdrescher um 110.000 € und machte IZP geltend.