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Bargeldtransfer - Offenlegung der Vertreterstellung der Bank für den Zahlungsdienstleister

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/417RdW 2012, 400 Heft 7 v. 16.7.2012

ABGB § 1002

ZaDiG § 3 Z 20

Dass die Bank den Auftrag zu einem Bargeldtransfer nicht im eigenen Namen, sondern als Agentin iSd § 3 Z 20 ZaDiG für einen anderen Zahlungsdienstleister übernimmt, hat sie vor der Auftragserteilung in ausreichendem Maß offenzulegen. Mangels Offenlegung wird sie selbst Auftragnehmerin.

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