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UFS: Keine 6-Monats-Frist für steuerfreie Tagesgelder

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtRdW 2012/410RdW 2012, 382 Heft 7 v. 16.7.2012

In einer aktuellen Entscheidung betr steuerfreie Tagesgelder bei einer mehrtägigen Dienstreise widerspricht der UFS Salzburg der bisherigen Verwaltungspraxis. Wird ein Beamter für die Dauer eines Projekts - also zeitlich begrenzt - einer auswärtigen Dienststelle zugewiesen, sei nach Ansicht des UFS § 26 Z 4 EStG (2. Tatbestand, mehrtägige Dienstreise) für die Diäten nur für die erste Woche anwendbar, ab der zweiten Woche könne jedoch eine steuerbefreite Auszahlung aufgrund des § 3 Abs 1 Z 16b EStG (vorübergehender Einsatz) erfolgen. Entgegen der Verwaltungspraxis geht der UFS dabei nicht von einer Maximaldauer der Steuerfreiheit von 6 Monaten aus, sondern sei auch eine Dienstzuteilung von hier insgesamt etwa 18 Monaten als "vorübergehend" iSd § 3 Abs 1 Z 16b EStG zu beurteilen. UFS Salzburg 7. 5. 2012, RV/0481-S/11.

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