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Unzuverlässigkeit bei Leistungsverweigerung im Angebotsstadium

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von RA Dr. Matthias Öhler und RAA Dr. Andreas GföhlerRdW 2012/365RdW 2012, 345 Heft 6 v. 18.6.2012

BVergG § 112 Abs 1 Z 2, § 129 Abs 1 Z 2

Potenzielle Vertragspartner, die vor Vertragsabschluss - entgegen dem objektiven Erklärungswert ihres Angebotes - dartun, dass sie sich nicht an ihre bindende Angebotserklärung halten wollen, sind rechtlich unzuverlässig. Deren Angebot ist auszuscheiden. Dadurch wird die Bindung des Bieters an sein Angebot während der Zuschlagsfrist faktisch ausgehebelt.

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