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Buchpreisbindung: Kein Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/357RdW 2012, 340 Heft 6 v. 18.6.2012

BPrBG: §§ 1, 2 Z 3

UWG § 1 Abs 1 Z 1

Das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern (BPrBG) gilt für den Verlag, Import und Handel mit deutschsprachigen Büchern und Musikalien, mit Ausnahme des grenzüberschreitenden elektronischen Handels (§ 1 BPrBG). Für den Handelsbegriff des § 1 BPrBG wird am Abschluss von Kaufverträgen angeknüpft (und nicht etwa an der Organisation der Vertragsabwicklung oder Details der Produktwerbung).

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