BPrBG: §§ 1, 2 Z 3
UWG § 1 Abs 1 Z 1
Das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern (BPrBG) gilt für den Verlag, Import und Handel mit deutschsprachigen Büchern und Musikalien, mit Ausnahme des grenzüberschreitenden elektronischen Handels (§ 1 BPrBG). Für den Handelsbegriff des § 1 BPrBG wird am Abschluss von Kaufverträgen angeknüpft (und nicht etwa an der Organisation der Vertragsabwicklung oder Details der Produktwerbung).