ABGB § 1295
KSchG § 3
Ein Anleger kann den Rücktritt nach § 3 KSchG von Wertpapierkaufverträgen nicht gegenüber dem bloßen Vermittler erklären.
ABGB § 1295
KSchG § 3
Ein Anleger kann den Rücktritt nach § 3 KSchG von Wertpapierkaufverträgen nicht gegenüber dem bloßen Vermittler erklären.