vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufrechnung gegen ein Sparbuchguthaben durch die Bank

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/346RdW 2012, 335 Heft 6 v. 18.6.2012

ABGB §§ 1438, 1440

BWG § 31 Abs 3, § 32

Ein Kleinbetragssparbuch, das nicht auf den Namen des identifizierten Kunden, sondern auf eine andere Bezeichnung lautet und gem § 31 Abs 3 BWG zwingend mit einem Losungswort zu versehen ist, ist als Inhaberpapier zu qualifizieren. Die Bank kann die Auszahlung an eine Person, die das Sparbuch unter Nennung des Losungsworts vorlegt, nicht vom Nachweis der materiellen Berechtigung abhängig machen. Vielmehr obliegt der Bank der Beweis, dass der Vorleger - etwa mangels Vollmacht oder Rechtsnachfolge - nicht zur Geltendmachung des Auszahlungsanspruchs berechtigt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte