Eine im Rahmen der staatlich geförderten prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge abgeschlossene fondsgebundene Lebensversicherung kann vom Versicherungsnehmer vor Ablauf von 10 Jahren nicht gekündigt werden. § 21 IO ermöglicht dem Insolvenzverwalter die vorzeitige Vertragsbeendigung, der Vertrag ist mit Stichtag Eröffnung des Insolvenzverfahrens abzurechnen, das Realisat an die Insolvenzmasse auszuzahlen. Im Fall der Prämienfreistellung findet § 21 IO keine Anwendung, dem Insolvenzverwalter ist ein Sonderrecht auf Vertragskündigung zuzugestehen.