Die Unkündbarkeit von Versicherungsverträgen in Form einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge ("PZV") bleibt weiterhin Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Seit OGH 7. 9. 2011, 7 Ob 138/11m, ist immerhin klargestellt, dass die vorzeitige Kündigung einer PZV und ein Zugriff auf das Kapital während der mindestens zehnjährigen Kapitalbindefrist ausgeschlossen ist.