Anteilskaufverträge enthalten oft Haftungsbeschränkungen in Bezug auf die in dem Vertrag gemachten Gewährleistungszusagen. Da das gesetzliche Gewährleistungs- und Schadenersatzregime für Unternehmenskäufe häufig als unzulänglich empfunden wird, sehen die Parteien oft ein vom gesetzlichen Rahmen abweichendes Haftungsregime vor. Dieser Beitrag untersucht, welche zeitlichen, betraglichen und anderen Haftungsbegrenzungen in Anteilskaufverträgen sinnvoll sind und vereinbart werden können.