In einer aktuellen Entscheidung hat der VwGH ausgesprochen, dass ein Dachbodenausbau bzw die Herstellung von Dachgeschosswohnungen auch dann keinen "Hausbau" iSd erstmaligen Errichtung eines Gebäudeobjekts darstellen, wenn dazu die "gesamte Dachhaut" und der Dachstuhl des bisherigen Gebäudes entfernt werden müssen. Somit sind die Einkünfte aus der Veräußerung der - durch den Dachbodenausbau neu geschaffenen - Eigentumswohnung nicht von der Spekulationsbesteuerung befreit. VwGH 25. 4. 2012, 2008/13/0128, siehe auch RdW 2012/388, 365.