Dem VwGH erscheint es bei Fotovoltaikanlagen auf Privathäusern zweifelhaft, ob es für das Recht auf Vorsteuerabzug genügt, dass der erzeugte Strom mangels eigener Speichermöglichkeit gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird. Seiner Ansicht nach könnte bei einer solchen Stromeinspeisung vielmehr das Ausmaß des eigenen Energieverbrauchs des Eigenheims im Vergleich zur erzeugten Strommenge von Bedeutung sein. Die Frage wird daher dem EuGH mit dem Ersuchen um Vorabentscheidung vorgelegt. VwGH 29. 3. 2012, EU 2012/0001 (2009/15/0143).