Ein Zessionsverbot, das in den AGB für einen Reisevertrag in Bezug auf Gewährleistungsansprüche vorgesehen ist, ist nach Ansicht des dt BGH wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden gem § 307 dBGB unwirksam. BGH 17. 4. 2012, X ZR 76/11.
Ein Zessionsverbot, das in den AGB für einen Reisevertrag in Bezug auf Gewährleistungsansprüche vorgesehen ist, ist nach Ansicht des dt BGH wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden gem § 307 dBGB unwirksam. BGH 17. 4. 2012, X ZR 76/11.