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Versicherung: Kfz-Diebstahl - Verstoß gegen Aufklärungsobliegenheit

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2012/331RdW 2012, 317 Heft 6 v. 18.6.2012

Wahrheitswidrige Angaben über Zeit und Ort eines Kfz-Diebstahls sind für die Leistungspflicht des Versicherers bedeutsam; falsche Angaben dazu stellen grundsätzlich einen Verstoß gegen die Aufklärungsobliegenheit (hier: nach den AKKB 2008) dar. OGH 19. 4. 2012, 7 Ob 34/12v.

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