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UFS: Differenzmietkosten für teurere Wohnung einer Schwerstbehinderten keine ag Belastung

SteuerrechtJudikaturRdW 2012/326RdW 2012, 316 Heft 5 v. 18.5.2012

"Abstruse Vorstellung" der Steuerpflichtigen, die Mietzinsdifferenz ohne Mithilfe des Ehegatten zu tragen

EStG § 34

Auch wenn der Wohnungswechsel einer durch einen Unfall Schwerstbehinderten - aufgrund der Unmöglichkeit des Umbaus des alten Wohnsitzes wegen Denkmalschutzes - zwangsläufig ist, begründet der Unterschiedsbetrag gegenüber der früheren niedrigeren Miete keine außergewöhnliche Belastung, weil entsprechende Kosten der Mehrzahl der Steuerpflichtigen erwachsen und somit das Merkmal der Außergewöhnlichkeit nicht vorliegt.

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