Leistungen der Zusammenschlüsse von steuerbefreiten Unternehmern an ihre Mitglieder sind nur dann umsatzsteuerbefreit, wenn die exakte Weiterverrechnung der auf jedes Mitglied entfallenden Kosten sichergestellt ist.
Beschwerdeführer vor dem VwGH war ein (nicht gemeinnütziger) Verein, in welchem sich gewerblich tätige Versicherungsmakler zusammengeschlossen haben, insb um Berufsausbildung und -fortbildung der Mitglieder vorzunehmen.