Aufwendungen für Persönlichkeitsentwicklung können genauso Werbungskosten sein wie Kosten für einen (Privat-)Pilotenschein.
Der VwGH hat seine zuletzt großzügige Judikatur zur Absetzbarkeit von Bildungsmaßnahmen fortgesetzt.
1. Persönlichkeitsentwicklung
Die Steuerpflichtige arbeitet hauptberuflich als sozialpädagogische Kinderbetreuerin in einem Haus der Caritas, nämlich einer Kinder- und Jugendwohneinrichtung für Kinder aus schwierigsten Familienverhältnissen ("Problemfamilien"). Dort betreut sie neun Kinder im Alter von sechs bis 16 Jahren.