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VwGH: Zustimmung zu abweichendem Wirtschaftsjahr für Freiberufler unwirksam

SteuerrechtRdW 2012/320RdW 2012, 305 Heft 5 v. 18.5.2012

Erwirkt eine Steuerberater-OG beim Finanzamt die bescheidmäßige Zustimmung, den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr zu ermitteln, so bleibt dennoch das Kalenderjahr Gewinnermittlungszeitraum. Der Jahre später entdeckte Fehler ist bis zur Wurzel zu berichtigen.

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