Am 13. 4. 2012 wurde von den beiden Finanzministerinnen der Schweiz und Österreichs ein Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt abgeschlossen. Im Kern enthält das Abkommen die Nachversteuerung von Vermögenswerten bei einer Zahlstelle von in Österreich ansässigen Personen, die Erhebung einer Abgeltungssteuer auf Erträge und Gewinne aus solchen Vermögenswerten sowie auch die Einführung von Maßnahmen zur Sicherung der Besteuerung von in der Schweiz ansässigen Personen. Darüber hinaus enthält das Abkommen auch unmittelbar anwendbare Bestimmungen über eine Amnestie von Finanzvergehen nach dem Finanzstrafgesetz sowie einiger Straftatbestände iSd StGB.1