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Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld nach DV-Ende?

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2012/318RdW 2012, 299 Heft 5 v. 18.5.2012

Erste Rsp zu § 24 KBGG

KBGG § 24

Der Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld setzt ua voraus, dass der ansprucherhebende Elternteil in den letzten 6 Kalendermonaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes durchgehend erwerbstätig war. Zwar sind der Ausübung einer sv-pflichtigen Erwerbstätigkeit Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach dem MSchG gleichgestellt (§ 24 Abs 2 Satz 2 KBGG), dies aber nur dann, wenn während des Beschäftigungsverbots die sv-pflichtige Erwerbstätigkeit weiter aufrecht ist.

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