Erste Rsp zur Verweisbarkeit eines Berufskraftfahrers auf die Tätigkeit eines Fuhrparkdisponenten
ASVG § 255 Abs 2
Kann ein Berufskraftfahrer im grenzüberschreitenden internationalen Güterverkehr diese Tätigkeit aufgrund seines eingeschränkten medizinischen Leistungskalküls nicht länger ausüben, ist seine Verweisung auf die Tätigkeit eines Fuhrparkdisponenten grundsätzlich zulässig. Beim Beruf des Fuhrparkdisponenten handelt es sich um eine qualifizierte, den Berufsschutz als Berufskraftfahrer erhaltende Teiltätigkeit, auch wenn dem Lenken von Kraftfahrzeugen keine oder nur mehr eine geringe Rolle zukommt. Die Notwendigkeit einer betriebsinternen Einschulung in spezielle EDV-Kenntnisse stellt kein Verweisungshindernis dar.