AngG § 39
ABGB § 1163
Ein AN hat keinen Anspruch auf Korrektur des vom AG ausgestellten Dienstzeugnisses, weil im Text uneinheitliche Zeichenabstände vorkommen, ein Punkt fehlt und die Datumsangaben nicht einheitlich geschrieben wurden (hier: Monatsangaben teils ausgeschrieben, teils mit Ziffern abgekürzt). Diese Formalfehler legen keine fehlende Wertschätzung des AN durch den AG nahe.