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Kopftuch und auffällige religiöse oder weltanschauliche Symbole am Arbeitsplatz

ArbeitsrechtMag. Rainer WandererRdW 2012/301RdW 2012, 288 Heft 5 v. 18.5.2012

Benachteiligungen aufgrund von Religion oder Weltanschauung begründen Schadenersatzansprüche. Im betrieblichen Umgang mit sichtbaren Zeichen ist daher immer auf den Gleichbehandlungsgedanken zu achten. Das Neutralitätsprinzip bietet sich oft als sehr sinnvolle diskriminierungsfreie Unternehmensphilosophie an.

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