Benachteiligungen aufgrund von Religion oder Weltanschauung begründen Schadenersatzansprüche. Im betrieblichen Umgang mit sichtbaren Zeichen ist daher immer auf den Gleichbehandlungsgedanken zu achten. Das Neutralitätsprinzip bietet sich oft als sehr sinnvolle diskriminierungsfreie Unternehmensphilosophie an.