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GesBR-Mietvertrag - Klage eines GesBR-Gesellschafters

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/287RdW 2012, 280 Heft 5 v. 18.5.2012

ABGB §§ 890, 1182, 1202

Die Rechte aus einem durch eine GesBR eingegangenen, durch die beiden GesBR-Gesellschafter als Mitmieter abgeschlossenen Mietvertrag sind dem Gesellschaftsvermögen der GesBR zuzuordnen; die Pflicht zur Zahlung von Mietzins ist als Gesellschaftsverbindlichkeit zu qualifizieren.

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