PSG §§ 27, 40
1. Jedenfalls dann, wenn das ErstG dem Antrag der Begünstigten folgt, von Amts wegen den Stiftungsvorstand abzuberufen, kommt den Begünstigten umfassende Parteistellung zur Verteidigung ihres bereits erzielten Verfahrenserfolgs zu. Wird der ihrem Antrag stattgebende Beschluss vom RekursG aufgehoben, können sie diesen daher mit Revisionsrekurs bekämpfen.