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Fehlerhafte Anlageberatung - Kenntnis des Schadens

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/274RdW 2012, 275 Heft 5 v. 18.5.2012

ABGB §§ 1295, 1323, 1489

Im Zusammenhang mit der dreijährigen Verjährungsfrist und der Kenntnis des Schadens kann sich der Anleger nicht darauf berufen, die ihm übermittelten Informationen prinzipiell nicht zu lesen. Ansonsten wären Anleger, die die ihnen übermittelten Urkunden komplett ignorieren und damit jegliche Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten vermissen lassen, bessergestellt als jene, die diese Unterlagen lesen.

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