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Rauchen auf dem Balkon und im Garten

WirtschaftsrechtRA Dr. Christian PraderRdW 2012/266RdW 2012, 258 Heft 5 v. 18.5.2012

Gerade in städtischen Ballungszentren kommt es immer wieder vor, dass rauchende Parteien andere Bewohner durch das Aufsteigen des Rauches, der dann großteils auch in die darüber- bzw nebenanliegenden Wohnungen eindringt, belästigen und stören. Im Folgenden soll nun der Frage nachgegangen werden, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen es einen Anspruch des Wohnungseigentümers bzw Mieters auf Unterlassung gegenüber einem "qualmenden"11Soweit ersichtlich war dies noch nicht Gegenstand einer E des OGH; zu den zahlreichen Immissionsbeispielen vgl Kerschner/Wagner in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, ABGB3 (2011) § 364 Rz 154. Mitbewohner geben könnte.

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