Über Antrag des VwGH hat der VfGH Teile der Gaststättenpauschalierungs-VO mit 31. 12. 2012 wegen Gesetzwidrigkeit aufgehoben: Bei einer Gewinnermittlung nach dem einheitlichen Berechnungsschema der Gaststättenpauschalierungs-VO weicht der so ermittelte Gewinn vom tatsächlichen Gewinn in vielen Fällen in einem so hohen Ausmaß ab, dass die Gaststättenpauschalierungs-VO gegen § 17 Abs 4 EStG verstößt, wonach die Durchschnittssätze aufgrund von Erfahrungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse bei der jeweiligen Gruppe von Steuerpflichtigen festzusetzen sind und zu einer den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Gruppenmitglieder möglichst entsprechenden Besteuerung führen sollen.