In einem aktuellen Erkenntnis hat der VfGH ausgesprochen, dass der Gesetzgeber aus verfassungsrechtlicher Sicht berechtigt war, die mit dem StReformG 2005 eingeführte steuerliche Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen ab dem Jahr 2011 für jene Fälle wieder rückgängig zu machen, in denen der Erwerb im Rahmen eines Konzerns erfolgt. Die Zielsetzung, unerwünschte, rein steuerlich motivierte Gestaltungen in Konzernen zu vermeiden, ist grundsätzlich als sachliches Motiv für die Einschränkung der Abzugsfähigkeit der Fremdfinanzierungsaufwendungen bei Beteiligungserwerben anzusehen. Die behauptete Verletzung des Vertrauensschutzes wurde vom VfGH verneint. VfGH 29. 2. 2012, B 945/11.