Mit dem Vorabentscheidungsersuchen des OGH zur EuMahnVO soll geklärt werden, ob eine die internationale Zuständigkeit des Gerichtsstaats begründende Einlassung in das ordentliche Verfahren iSd Art 24 EuGVVO vorliegt, wenn der Beklagte den Mangel der fehlenden Zuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht bereits in seinem (mit oder ohne Begründung erfolgten) Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl geltend gemacht hat. OGH 28. 2. 2012, 8 Ob 39/11k.