Vor Inkrafttreten des BBG 2012 sah § 9 Abs 1 Z 3 letzter TS UmgrStG eine steuerneutrale Aufwertung von Anteilen an Personengesellschaften vor, wenn das Besteuerungsrecht Österreichs an diesen umwandlungsbedingt entstanden ist. Die jüngste Gesetzesänderung sieht nunmehr den Entfall dieser steuerneutralen Aufwertung und anstelle dessen die Besteuerung der auf Gesellschaftsebene eingetretenen Wertsteigerung zu einem besonderen Steuersatz von 25 % vor. Der Gesetzgeber vernachlässigt dabei eine Fülle von Problemfragen, die im Rahmen dieses Beitrags kritisch beleuchtet werden.