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Auswirkungen der neuen Grundstücksbesteuerung auf Körperschaften

SteuerrechtDr. Andrei Bodis/Univ.-Prof. DDr. Gunter MayrRdW 2012/245RdW 2012, 239 Heft 4 v. 17.4.2012

Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 (StabG 2012) wird die private Veräußerung von Grundstücken generell - und unabhängig von der bisherigen Spekulationsfrist - steuerpflichtig sowie in einem neuen § 30a EStG ein besonderer Steuersatz von 25 % vorgesehen, der weitgehend auch im betrieblichen Bereich gilt. Im Zusammenhang mit dieser umfassenden Neuregelung der Grundstücksbesteuerung ergeben sich auch für Körperschaften Änderungen. Dies betrifft vor allem die beschränkte KöSt-Pflicht der zweiten Art, die auf Grundstücksveräußerungen erweitert wird, aber auch Kapitalgesellschaften und Privatstiftungen.11Die Auswirkungen auf Privatstiftungen (also insb die Einbeziehung der privaten Grundstücksveräußerungen in die Zwischensteuer) werden in einem weiteren Beitrag in der RdW noch gesondert dargestellt.

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