Rom II-VO: Art 4, 6, 31
UWG § 1 Abs 1 Z 1, §§ 2, 14, 15, 16
Verwerten ehemalige Mitarbeiter Informationen aus Unterlagen, die sie nach einem "inneren Frontwechsel" von ihrem ehemaligen AG mitgenommen haben, so steht nicht nur Schadenersatzansprüchen, sondern auch Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens entgegen, wenn diese Informationen ohnehin zum Stand der Technik gehörten und daher auch auf eine andere (rechtmäßige) Weise erlangt werden konnten (hier: durch Beschaffung aus Patentschriften abgelaufener Patente).