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Undurchführbarkeit der Schiedsvereinbarung wegen Auflösung des gewählten Schiedsgerichts

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/223RdW 2012, 217 Heft 4 v. 17.4.2012

ZPO § 584 Abs 1

ABGB § 914

Ob der Umstand, dass das berufene institutionelle Schiedsgericht nicht mehr existiert, die Schiedsvereinbarung iSd § 584 Abs 1 ZPO undurchführbar macht, ist durch (ergänzende) Vertragsauslegung nach den Regeln des § 914 ABGB zu ermitteln.

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