vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ungeeignetes Anlageprodukt - Haftung der Depotbank?

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/219RdW 2012, 215 Heft 4 v. 17.4.2012

ABGB §§ 1295, 1299

Kommt einer Bank nur die Funktion der depotführenden Stelle zu, können ihr Fehlberatungen durch einen Mitarbeiter des Vertriebspartners nicht zugerechnet werden, die die Eignung eines bestimmten Anlageprodukts für die Zwecke des Anlegers betreffen. Denn eine Beratungsverpflichtung darüber, ob ein Anlageprodukt für die Zwecke des Anlegers geeignet ist, ist nur Inhalt des Vertrags zwischen dem Anleger und dem Vertriebspartner.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte