Erste RL 89/104/EWG : Art 4
VO (EG) 40/94 idF VO (EG) 1992/2003 : Art 27
Ist über den zeitlichen Vorrang einer Gemeinschaftsmarke gegenüber einer am selben Tag angemeldeten nationalen Marke zu entscheiden, darf nur der Tag, nicht aber auch die Stunde und Minute der Einreichung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung beim HABM berücksichtigt werden, auch wenn nach der nationalen Regelung (hier: Spaniens) für die Anmeldung der nationalen Marke Stunde und Minute der Einreichung der Anmeldung zu berücksichtigen sind.